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Sprinkler BI

Alarmventilstation Prüfung in Bielefeld – Zentrale Steuerung der Sprinkleranlage

Die Alarmventilstation (AVS) ist das Gehirn einer jeden Sprinklerlöschanlage: Sie detektiert den Druckabfall bei einem geöffneten Sprinkler und löst die Wasserzufuhr sowie den Brandalarm aus. Die regelmäßige AVS-Prüfung in Bielefeld nach VdS 2092 und DIN EN 12845 ist unverzichtbar – ein blockiertes Alarmventil macht die gesamte Sprinkleranlage wirkungslos.

Für Betriebe in Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Sennestadt und im Gewerbepark Babenhausen vermitteln wir Fachbetriebe zur Prüfung von Nass- und Trockenalarmventilstationen.

Was wird bei der AVS geprüft?

Der Prüfumfang richtet sich nach dem Ventilstationstyp:

Ablauf der AVS-Prüfung

1. Vorbereitung: Alarmweiterleitung an Feuerwehr Bielefeld deaktivieren, Prüfung mit Betrieb abstimmen. 2. Ventilauslösung: Simulierter Druckabfall durch Öffnen der Prüfleitung – Ventil öffnet, Wasser fließt in den Prüfablauf. 3. Alarmprüfung: Hydraulischer und elektrischer Alarm lösen aus – Zeitmessung und Protokollierung. 4. Rücksetzung: Ventil schließen, System wieder in Bereitschaft versetzen. 5. Dokumentation: Vollständige Protokollierung aller Messwerte und Testergebnisse für das Wartungsbuch.

Normative Vorgaben

Die VdS 2092 und DIN EN 12845 schreiben die regelmäßige AVS-Prüfung im Rahmen der Wartung vor. Die Intervalle: halbjährliche Funktionsprüfung aller Alarmventilstationen, zusätzlich bei jeder halbjährlichen Wartung. Für die Sachverständigenprüfung in Bielefeld werden alle AVS simultan getestet. Unternehmen in Gütersloh und Paderborn beachten bitte auch die Auflagen des Gebäudeversicherers.

Sprinkleranlage beschreiben – mögliche Wartung und Prüfung vermitteln lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Sprinkleranlagen-Wartung oder -Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachverständiger. Die Wartung und Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachverständigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachverständigen zustande.