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Sprinkler BI

Funktionsprüfung für Sprinkleranlagen in Bielefeld

Die Funktionsprüfung einer Sprinkleranlage stellt sicher, dass im Brandfall jede Komponente der Wasserlöschanlage zuverlässig auslöst. In Bielefeld und den umliegenden Städten ist diese Prüfung fester Bestandteil des Wartungszyklus nach VdS 2092 – und wird von Versicherungen als Nachweis der Betriebsbereitschaft verlangt.

Für Unternehmen an der Herforder Straße, im Gewerbepark Babenhausen und im Industriegebiet Bielefeld-Ost vermitteln wir Fachbetriebe, die Ihre Sprinkleranlagen einer vollständigen Funktionsprüfung unterziehen.

Was wird bei der Funktionsprüfung getestet?

Die Funktionsprüfung umfasst alle aktiven Komponenten der Sprinkleranlage:

Ablauf in fünf Schritten

1. Vorbereitung: Externe Alarmweiterleitung deaktivieren, Betrieb über bevorstehenden Test informieren. 2. AVS-Test: Jede Alarmventilstation wird einzeln ausgelöst – Druckverlauf und Alarmweiterleitung werden protokolliert. 3. Pumpenprobelauf: Hauptpumpe und Jockeypumpe durchlaufen einen vollständigen Startzyklus. 4. Strömungswächtertest: Jeder Strömungswächter im System wird angesteuert und das Schaltverhalten dokumentiert. 5. Protokoll: Sämtliche Messwerte und Testergebnisse kommen ins Wartungsbuch – essenziell für den Versicherer und die Brandschau Bielefeld.

Für welche Anlagen?

Die Funktionsprüfung ist für alle Sprinkleranlagen in Bielefeld, Paderborn und Detmold verpflichtend – unabhängig von Gebäudetyp und Gefährdungsklasse. Besonders regelungstechnisch komplexe Anlagen mit mehreren Ventilstationen und Ringnetzen, etwa in Logistikhallen im Gewerbegebiet Bielefeld-Sennestadt, benötigen eine erweiterte Funktionsprüfung mit Messung aller Einzelkreisläufe.

Sprinkleranlage beschreiben – mögliche Wartung und Prüfung vermitteln lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Sprinkleranlagen-Wartung oder -Prüfung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachverständiger. Die Wartung und Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachverständigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachverständigen zustande.